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   BGH, 13.12.1967 - VIII ZR 203/65   

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https://dejure.org/1967,594
BGH, 13.12.1967 - VIII ZR 203/65 (https://dejure.org/1967,594)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1967 - VIII ZR 203/65 (https://dejure.org/1967,594)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1967 - VIII ZR 203/65 (https://dejure.org/1967,594)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Parteivereinbarung bezüglich der ausschließlichen Zuständigkeit eines ausländischen Gerichts - Funktionale Verschiedenheit von örtlicher und internationaler Zuständigkeit - Ausschluss der deutschen internationalen Zuständigkeit bei Verlust des Rechtsschutzes - Grenzen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 49, 124
  • NJW 1968, 356
  • MDR 1968, 319
  • DB 1968, 569
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65

    Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 13.12.1967 - VIII ZR 203/65
    Hierfür gilt § 549 Abs. 2 ZPO nicht (BGHZ 44, 46 [BGH 14.06.1965 - GSZ - 1/65]).

    Der Bundesgerichtshof (Großer Senat für Zivilsachen) hat in BGHZ 44, 46 ff [BGH 14.06.1965 - GSZ - 1/65] aus der funktionalen Verschiedenheit von örtlicher und internationaler Zuständigkeit gefolgert, daß trotz der Verknüpfung der Voraussetzungen von örtlicher und internationaler Zuständigkeit in den §§ 12 ff ZPO (Gerichtsstand) in jedem Falle zu prüfen sei, ob die Bestimmungen der Zivilprozeßordnung, die sich außerhalb des Titels "Gerichtsstand" mit der örtlichen Zuständigkeit befassen, also nicht deren Voraussetzungen regeln, auch für die internationale Zuständigkeit gelten.

  • BGH, 30.01.1961 - VII ZR 180/60

    Anwendung niederländischen Rechts und Vereinbarung eines ausschließlichen

    Auszug aus BGH, 13.12.1967 - VIII ZR 203/65
    In der deutschen Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, daß grundsätzlich auch ein ausländisches Gericht als ausschließlich zuständig vereinbart werden kann (RG Warn 1922 Nr. 60; JW 1926, 1336; JW 1936, 3185; RAG 13, 28 ff; EGH NJW 1961, 1061).

    Laß umgekehrt sogar in Fällen, in denen der Streitgegenstand nicht der Verfügung der Parteien unterliegt, die ausschließliche Zuständigkeit eines ausländischen Gerichts rechtswirksam vereinbart sein kann, hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden (Urteil vom 30. Januar 1961 - VII ZR 180/60 = NJW 1961, 1061).

  • BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77

    Monumenta Germaniae Historica

    International sind die deutschen Gerichte zuständig, wenn ein inländischer Gerichtsstand gegeben ist (BGHZ 44, 46, 47; 49, 124, 126; BGH GRUR 1978, 194, 195 - Profil).
  • BGH, 21.12.1970 - II ZR 39/70

    Rechtmäßigkeit einer Vereinbarung zum Ausschluss der Zuständigkeit deutscher

    Auch für Streitigkeiten aus Seefrachtverträgen, insbesondere aus Konnossementen, die eine Beförderung nach einem deutschen Bestimmungshafen betreffen, können die Parteien mit Wirkung gegen den deutschen Empfänger die ausschließliche Zuständigkeit eines ausländischen Gerichts selbst dann vereinbaren, wenn dessen Urteil mangels Verbürgung der Gegenseitigkeit in Deutschland nicht anerkannt wird (Ergänzung zu BGHZ 49, 124).

    Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 13. Dezember 1967 (BGHZ 49, 124) für Streitgegenstände, die der Verfügung der Parteien und keiner ausschließlichen deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen, die Vereinbarung der ausschließlichen Zuständigkeit eines ausländischen Gerichtes auch dann für zulässig erklärt, wenn das Urteil des ausländischen Gerichts mangels Verbürgung der Gegenseitigkeit in Deutschland nicht anerkannt werden würde.

    Diese Erwägungen geben keinen Anlaß für den Konnossementsverkehr im allgemeinen oder jedenfalls im vorliegenden Fall, von dem in BGHZ 49, 124 aufgestellten Grundsatz abzugehen.

  • BGH, 20.01.1986 - II ZR 56/85

    Vereinbarung ausländischer Zuständigkeit

    Diese internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte würde durch die Vereinbarung eines ausschließlichen Gerichtsstandes in der Schweiz ausgeschlossen (BGHZ 49, 124).
  • OLG Bamberg, 22.09.1988 - 1 U 302/87

    Örtliche und internationale Zuständigkeit eines deutschen und schweizer

    Ob diese mögliche und zulässige (vgl. BGHZ 49, 124) Wirkung der Prorogation vorliegt, ist, wie ausgeführt, nach deutschem Recht zu beurteilen.

    Als Argument gegen die Ausschließlichkeit eines vereinbarten Gerichtsstands ist die Besorgnis anerkannt, das (ausländische) Gericht könnte die Sache nicht annehmen oder darüber nicht in einem geordneten Verfahren entscheiden oder nicht sachgemäß behandeln (vgl. BGH in BGHZ 49, 124 (129), in ZZP 88, 318 (321); Stein-Jonas-Leipold, ZPO, 20. Aufl., Rn. 67 zu § 38; Rosenberg-Schwab, Zivilprozeßrecht, 14. Aufl., Seite 99).

  • BGH, 18.04.1985 - VII ZR 359/83

    VOB-Vertrag: Gerichtsstandsvereinbarung

    Diese Frage ist im Revisionsverfahren nachprüfbar; denn § 549 Abs. 2 ZPO gilt nicht für die internationale Zuständigkeit (BGHZ 44, 46 [BGH 14.06.1965 - GSZ - 1/65]; 49, 124, 125; 59, 23, 25; BGH NJW 1983, 2772; Urteil vom 13. Juni 1978 - VI ZR 189/77 = LM Nr. 90 zu § 549 ZPO).
  • BGH, 08.02.1971 - II ZR 93/70

    Gerichtsstandsvereinbarung - Fehlende Verbürgung der Gegenseite - Kein

    Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 13. Dezember 1967 (BGHZ 49, 124) für Streitgegenstände, die der Verfügung der Parteien und keiner ausschließlichen deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen, die Vereinharung der ausschließlichen Zuständigkeit eines ausländischen Gerichts auch dann für zulässig erkannt, wenn das Urteil des ausländischen Gerichts mangels Verbürgung der Gegenseitigkeit in Deutschland nicht anerkannt werden würde.

    Auch für den Konnossementsvertrag ist von dem In BGHZ 49, 124 aufgestellten Grundsatz auszugehen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 21. Dezember 1970 - II ZR 39/70 - MDR 1971, 162).

  • BGH, 17.05.1972 - VIII ZR 76/71

    Vereinbarung der internationalen Zuständigkeit

    Für § 39 und § 40 Abs. 2 ZPO hat dies der Bundesgerichtshof schon mehrfach ausgesprochen (MDR 1969, 479 = WM 1969, 501 für § 39 ZPO; BGHZ 49, 124, NJW 1971, 325, NJW 1971, 985 für § 40 Abs. 2 ZPO).
  • BGH, 03.12.1973 - II ZR 91/72

    Beachtung einer Gerichtswahlklausel auf Konnossementen - Wirksamkeit der Klausel,

    Das Berufungsgericht hat die Gerichtswahlklausel, nach der für Klagen der Klägerin als Empfängerin der verschifften Güter gegen die in B. ansässige Beklagte als Verfrachterin aus den Kannossementen die Gerichte in B. (Thailand) ausschließlich zuständig sind und damit die deutsche internationale Zuständigkeit für die bezeichneten Rechtsstreitigkeiten beseitigt worden ist, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 49, 124 betreffend Iran; für Seefrachtverträge: Urt. v. 21.12.1970 - II ZR 39/70 - LM ZPO § 38 Nr. 12; für Thailand: Urt. v. 8.2.1971 - II ZR 93/70 - LM a.a.O. Nr. 13) für wirksam gehalten, obwohl ein Urteil des thailändischen Gerichts in der Bundesrepublik Deutschland mangels Verbürgung der Gegenseitigkeit nicht vollstreckt werden könnte.

    Bei einer Gerichtswahlklausel, die die inländische Gerichtsbarkeit ausschaltet, kann für die Frage, ob ein Verhalten vorliegt, das gegen die guten Sitten im kaufmännischen Verkehr verstößt, in der Vorschrift des § 1023 Abs. 2 ZPO auch ohne dessen entsprechende Anwendung (offen gelassen in BGHZ 49, 124, 127) ein Anhaltspunkt gefunden werden.

  • OLG Rostock, 03.12.2003 - 6 U 25/02

    Anspruch auf Regulierung eines Wasserschadens aus der Wohngebäudeversicherung;

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  • OLG Köln, 09.09.1996 - 19 U 253/95

    Wirksamkeit einer nationalen Gerichtsstandsvereinbarung

    In diesem Punkt geht der Sachverhalt entscheidend über den Fall hinaus, daß ohne subjektive Besonderheiten nur die Verbürgung der Gegenseitigkeit fehlt; das allein würde eine wirksame Derogation des deutschen und wirksame Prorogation eines ausschließlichen ausländischen Gerichtsstandes nach h.M. noch nicht hindern (BGHZ 49, 124; Thomas/Putzo, ZPO 18. Aufl., Vorbem § 38 Rn. 8; a.A. OLG München MDR 1957, 45; Zöller/Vollkommer, a.a.O., Rn. 14).
  • OLG Koblenz, 08.02.1996 - 5 U 999/95

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte im Falle einer nicht Bindung der

  • BGH, 16.12.1975 - VI ZR 202/74

    Statthaftigkeit eines Rechtsmittels wenn es offensichtlich nur darum geht, die

  • BGH, 10.07.1975 - II ZR 56/74

    Ermittlung der deutschen internationalen Zuständigkeit für einen Rechtsstreit -

  • BGH, 05.10.1971 - X ZR 68/69

    Bewertung der internationalen Zuständigkeit als Unterfall der örtlichen

  • OLG Hamburg, 08.03.1973 - 6 U 171/72
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